» Heiligkeitsrecht im Erbbesitz «
» Und von diesem[Gebiet] sollen sie nichts verkaufen noch vertauschen; und dieser Erstling des Landes darf nicht in andern Besitzübergehen; denn er ist dem HERRN geheiligt. «
Schlachter 1951
Die Heilige Gemarkung ist dem HERRN geheiligt und darf nicht verkaufen oder vertauschen.
Gedanken zum Bibeltext
In Hesekiel 48,14 wird festgelegt, dass die Heilige Gemarkung im Erbbesitz des Volkes Israel dem HERRN geheiligt ist und daher nicht verkaufen oder vertauschen darf. Dieser Vers betont die Unveränderlichkeit der göttlichen Willens und den Schutz der Heiligkeit in der Gemeinde. Die Anwendung dieses Verses kann dazu beitragen, dass wir unsere Verantwortung gegenüber Gott und uns selbst bewusst halten und unsere Entscheidungen im Einklang mit seinen Werten treffen.